BLSV-Update zur Corona-Pandemie – aktuelle Informationen – V30522

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag, 29. Oktober, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die seit Montag, 2. November, gelten. Seit Bekanntgabe der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. Bay. IfSMV) am Freitag steht die gute Nachricht fest: Individualsport auf Sportanlagen ist unter Einschränkungen möglich!

 
Diese Präzisierung, die in § 10 der 8. Bay. IfSMV beschrieben wird, besagt, dass Sportanlagen nicht grundsätzlich vollständig geschlossen werden müssen, sondern für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen – allerdings nur unter der Einschränkung, dass Individualsportarten entweder „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden.
 
Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Landeskader erlaubt
Eine weitere positive Nachricht wird in § 10 (2) der 8. Bay. IfSMV geregelt. Demnach können neben Berufssportlern auch Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren (vgl. den Link bzw. den Wortlaut unter § 10 (2) in der 8. Bay. IfSMV). Unter folgendem Link finden Sie die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
 
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/
 
Die Einschränkungen, die seit Montag für unsere Sportlerinnen und Sportler gelten, sind gravierend. Ein Lichtblick ist dabei, dass zumindest der Sportbetrieb für Individualsportarten sowie für unsere „Olympiasieger von morgen“ in den Landeskadern, wenn auch unter Einschränkungen, möglich ist. Auch in dieser schwierigen Phase sind wir davon überzeugt, dass unsere Sportvereine und Sportfachverbände verantwortungsvoll im Sinne ihrer Sportlerinnen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei immer klar im Mittelpunkt!
 
Aktuelle FAQs
Unter folgenden Link finden Sie die FAQs des Bayerischen Innenministeriums, die an die 8. Bay. IfSMV vom 30. Oktober angepasst wurden.
 
Auch der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Trotzdem sind immer noch Detailfragen offen, die wir zusammen mit dem Bayerischen Innen- und Sportministerium klären, um die Informationen dann an Sie weitergeben zu können. Diese werden fortlaufend in die FAQs des Innenministeriums und des BLSV eingepflegt.
 
Fragen, die wir schon mit dem Innenministerium klären konnten:
 
1.     Klarstellung bzw. Definition des Begriffs Individualsports.
Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten hinweg.
 
2.     Ist die Regelung auch für den Kampfsport gültig?
Ja, die Regelung gilt für alle Sportarten, auch für den Kampfsport.
 
3.     Wenn die Sportanlagen für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen, gelten dann weiterhin die Regelungen aus dem Rahmenhygienekonzept Sport?
Ja, auch bei der Ausübung des Individualsports müssen die Vorschriften aus dem Rahmenhygienekonzept Sport eingehalten werden.
 
BLSV-Präsident Jörg Ammon und DOSB-Präsident Alfons Hörmann in „Blickpunkt Sport“
Hier finden Sie Berichte zum Lockdown aus der Sendung „Blickpunkt Sport“ vom Sonntagabend, 1. November 2020.
 
Corona-Lockdown – Beschränkungen auch im Sport – mit Statement von BLSV-Präsident Jörg Ammon
Alfons Hörmann: „Es muss im Sport einige Anpassungen geben“ – Diskussion mit DOSB-Präsident Alfons Hörmann
 
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Die ARAG Sportversicherung wiederholt die Zusage aus dem Frühjahr 2020. Der zwischen dem BLSV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Vereine bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme und ist für die Mitgliedsorganisationen des Verbandes Bestandteil des Beitrags. Die ARAG steht zu Zeiten der Corona-Krise unter anderem mit einer Absicherung bei sozialem Engagement der Vereine, bei der digitalen Organisation des Vereinsbetriebes und auch bei der Ausübung des individuellen Sportbetriebs als Partner zur Seite. Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Ausführlichere Informationen zu den aktuellen Leistungen in der Corona-Krise der ARAG und die Kontaktdaten der ARAG-Mitarbeiter finden Sie auf der Homepage des BLSV in den ständig aktualisierten FAQs.
 
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus und in unseren sozialen Medien. Darüber hinaus steht unser BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de sowie zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
 
Der beste Schutz für alle Sportlerinnen und Sportler ist immer noch: Abstand halten, Mund-Nasenschutz tragen und wo immer möglich die Kontakte einschränken! In unserer Lebensgemeinschaft Sport werden wir diese Krise gemeinsam durchstehen.

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
BLSV Service-Center
Geschäftsfeld Vertrieb

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Bayerische Sportjugend im BLSV e.V.
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Jörg Ammon (Präsident), Peter Rzytki, Bernd Kränzle,
Harald Stempfer, Klaus Drauschke

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